Beratungskosten staatlich fördern lassen.
Über das BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" können Beratungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem staatlichen Zuschuss bezuschusst werden. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2026.
Zuschuss auf förderfähige Beratungskosten
In den neuen Bundesländern (ohne Berlin): bis zu 80 %
Maximaler Zuschuss pro Beratung
In den neuen Bundesländern (ohne Berlin): max. 2.800 EUR
Maximal förderfähige Beratungskosten
Bei max. 5 Beratungstagen pro Förderantrag
Alle Angaben basieren auf der Förderrichtlinie vom 14.12.2022 (geändert 12.12.2024). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Förderfähigkeit ist individuell zu prüfen.
In drei Schritten zur Förderung
Anfrage stellen
Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären gemeinsam mit Ihnen, ob und wie eine Beratung förderfähig sein kann.
BAFA-Antrag stellen
Der Antrag wird vor Beratungsbeginn online beim BAFA gestellt. Nach Prüfung erhalten Sie ein Informationsschreiben — erst danach darf die Beratung starten.
Beratung durchführen
Nach Erhalt des Informationsschreibens beginnt die Beratung. Im Anschluss wird ein Beratungsbericht eingereicht und nach vollständiger Bezahlung der Rechnung der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratung gestellt werden. Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt als Beratungsbeginn. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
Grundlegende Voraussetzungen
Wer kann antragsberechtigt sein?
- KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR
- Rechtlich selbständiges Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe
- Kein laufendes Insolvenzverfahren und keine Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft
- Der Berater muss beim BAFA registriert sein
- Antragstellung muss vor Beginn der Beratung erfolgen — bereits der Vertragsabschluss gilt als Beginn
Grundsätzlich förderfähig
- Konzeptionelle und individuelle Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Prozessberatung und Digitalisierungsberatung (sofern individuell und nicht überwiegend produktgebunden)
- Beratungen zur Optimierung von Unternehmensabläufen mit Situationsanalyse und konkreten Handlungsempfehlungen
- Beratungen von bis zu 5 Tagen Dauer (Tage müssen nicht aufeinanderfolgend sein)
Nicht förderfähig
- Beratungen, die überwiegend auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Beraters gerichtet sind (Neutralitätsgebot)
- Überwiegend steuerberatende, rechtsberatende oder gutachterliche Tätigkeiten
- Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen (nur Einzelberatung ist förderfähig)
- Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel selbst zum Inhalt haben
- Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen (z.B. ESF Plus) finanziert werden
Förderfähigkeit prüfen lassen
Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären gemeinsam, ob und wie eine Förderung in Ihrem Fall in Frage kommt.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite basieren auf der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" (BAnz AT 23.12.2022 B1, geändert BAnz AT 23.12.2024 B1) und stellen keine Rechtsberatung dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung über eine Förderung liegt beim BAFA nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Förderrichtlinien und Hinweise des BAFA. Offizielle BAFA-Informationen ↗